Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe aktuell und auch weiterhin in besonderer Art und Weise vor zusätzliche Anforderungen. Das haben auch die Regierungsparteien anerkannt und haben am 21. Mai 2021 in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes der Verlängerung der Erklärungsfristen für die Steuererklärungen für das Jahr 2020 zugestimmt.  Zustimmen muss nun nur noch der Bundesrat am 25. Juni 2021 in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause.

Wenn eine Zustimmung des Bundesrates erfolgt – wovon nach der derzeitigen Lage der Dinge auszugehen ist – werden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 für beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022 verlängert. Entsprechend wird auch das restliche Fristensystem angepasst. Auch die für nicht beratene Steuerpflichtige geltenden Erklärungsfristen (§ 149 Absatz 2 der Abgabenordnung – AO -) werden um drei Monate verlängert werden – d.h. von der derzeit geltenden Abgabefrist 31. Juli 2021 auf den 31. Oktober 2021. Über den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.

 

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