Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu sein. Das BZSt warnt ausdrücklich vor diesen Betrugsversuchen und macht auf die aktuell verbreiteten Betrugsmaschen aufmerksam.

Betrugsversuch durch Aufforderung zur Kenntnisnahme einer Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
  • Als Absender der E-Mail wird das „BZST-Portal“ benannt, wobei die Absenderadresse als auch der E-Mail-Betreff variieren können.
  • In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit „Sehr geehrte Damen und Herren“.

Betrugsversuch im Rahmen der Erstattung der Einkommensteuer und Aufforderung zum Ausfüllen eines Erstattungsformulars:

  • Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um ein Erstattungsformular für Einkommensteuer auszufüllen.
  • In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“.

Das BZSt empfiehlt bei dem Erhalt einer solchen E-Mail den Link nicht zu öffnen und die verdächtige E-Mail unverzüglich zu löschen.

Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen befinden sich auf der Webseite des BZSt