Derzeit versenden Betrüger unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. In den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren.

Die Unternehmen werden in den Mails aufgefordert, sich binnen zehn Tagen beim Transparenzregister zu registrieren. Der dafür angegebene Link www.TransparenzregisterDeutschland.de führt jedoch nicht zum echten Transparenzregister. Bei den Mails handelt es sich vielmehr um ein Angebot für eine kostenpflichtige „Hilfestellung“ (Kosten: 49 Euro) und nicht um eine amtliche Aufforderung.

Das Bundesministerium der Finanzen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten.

Gleichwohl empfiehlt es sich zu prüfen, ob Unternehmen ihrer Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister (www.transparenzregister.de) schon nachgekommen sind. Dort müssen u. a. Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen diejenigen Personen eintragen, die bei ihnen als „wirtschaftlich Berechtigte“ Einfluss ausüben. Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht haben, erfüllen damit in der Regel bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssen die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden.