Die Kfz-Zulassung kann in Zukunft vollständig digital erfolgen. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Sie kann nun wie geplant verkündet werden und rund sechs Monate später in Kraft treten.

Alle Standardverfahren wie z.B. Neuzulassung, Umschreibung, oder Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung sind künftig online möglich. Bisher können Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen – sowie Wiederzulassungen, sofern Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert sind. Die Verordnung weitet den Online-Service nun aus.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.