Am 10. Oktober hat die von der Bunderegierung eingesetzte Expertenkommission „Gas und Wärme“ ihren Zwischenbericht zu der geplanten Gaspreisbremse vorgestellt. Dazu schlägt die Kommission ein Zwei-Stufen-Modell vor.

Als ersten Schritt soll der Staat im Dezember einmalig die monatliche Abschlagszahlung auf Gas oder Fernwärme für die Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen in Höhe der Abschlagszahlung für September übernehmen. Die Ersparnis soll aber als geldwerter Vorteil einkommensteuerpflichtig werden. Dabei sollen jedoch möglichst hohe Freibeträge gelten.

Von März 2023 bis April 2024, soll dann die eigentliche Gaspreisbremse gelten. Dabei soll der Gaspreis für 80 Prozent des Gasverbrauches der Vergangenheit auf 12 Cent je Kilowattstunde festgelegt werden. Die Differenz zum aktuellen Marktpreis soll der Staat übernehmen. Diese Differenz sollen die Verbraucher in Form einer Gutschrift auf ihrer Gasrechnung erhalten. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch wäre der aktuelle Marktpreis zu zahlen.

Für große Gasverbraucher aus der Wirtschaft mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Megawattstunden soll ab Januar 2023 bis April 2024 für 70 Prozent des Verbrauchs von 7 Cent je Kilowattstunde gelten, der aber im Gegensatz zu den 12 Cent für kleinere Verbraucher nicht die Nebenkosten des Bezugs, z. B. die Netzentgelte, enthält. Dafür müssen die Unternehmen aber öffentlich machen, dass sie diese Hilfe nutzen und sich verpflichten den jeweils geförderten Standort zu erhalten.

Die Kommission hat mit diesem Bericht ein Zwischenergebnis ihrer Arbeit vorgelegt, in dem wegen des Zeitdrucks nur erste Maßnahmen vorgeschlagen und weitere Vorschläge angekündigt werden. Sie wird auftragsgemäß ihre Arbeit bis Ende Oktober fortsetzen, so dass mit Vorschlägen für weitere Maßnahmen zu rechnen ist. Den vollständigen aktuellen Zwischenbericht der Expertenkommission vom 10. Oktober finden Sie hier.