Die erfolgte gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht in diesem Jahr vom üblichen Erhöhungsverfahren ab und dient vor allem dazu, dass Wahlversprechen der SPD umzusetzen. Eigentlich schlägt die sog. Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 €, zum 1.7. steigt er turnusmäßig auf 10,45 €. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun durch die beschlossenen gesetzlichen Regelungen auf 12 € angehoben. Zukünftige Anpassungen sollen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, so steht es in der amtlichen Begründung des betreffenden Gesetzentwurfes.
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich ebenfalls auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sog. Minijobs oder 450-€-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 €. Sie passt sich künftig gleitend an.
Die Höchstgrenze für sog. Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 € auf 1.600 € monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.
Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen. Es wird wie üblich über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und tritt anschließend mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.