Die EU-Kommission hat die Entwürfe der überarbeiteten Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien im Laufe des Juli 2021 veröffentlicht. Auf die Veröffentlichung der Entwürfe hat CDH mit großem Interesse gewartet, da auch der Handelsvertretervertrag in einem besonderen Abschnitt der Vertikal-Leitlinien behandelt wird.

Die Überarbeitung der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien ist für den gesamten Vertrieb ein wichtiges Vorhaben, da vertikale Vereinbarungen zwischen Anbietern von Waren und Dienstleistungen und ihren Vertriebshändlern in allen Wirtschaftszweigen der EU gegenwärtig sind. So wird auch der Handelsvertretervertrag in einem besonderen Abschnitt der Vertikal-Leitlinien behandelt, der unter den dort aufgezeigten Bedingungen vom Kartellverbot ausgenommen bleibt.

Ziel der Überarbeitung ist es aus Sicht der EU-Kommission, die Vorschriften an die Marktentwicklungen anzupassen, die die Funktionsweise der Weltwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren verändert haben, etwa im Zuge des Wachstums des elektronischen Handels und der Online-Plattformen. Die EU-Kommission fordert alle Interessenträger auf, zu den Entwürfen der überarbeiteten Regelwerke Stellung zu nehmen. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 17. September 2021. Die Beiträge sollen in die neuen Vorschriften einfließen, die am 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen. Die CDH wird sich auch an dieser Konsultation – wie auch bereits zu den vorbereitenden Konsultationen geschehen – beteiligen. Dies geschieht ebenfalls in Zusammenarbeit mit der IUCAB, der internationalen Interessenvertretung aller nationalen Handelsvertreterorganisationen.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Grobüberblick

Wie in dem erläuternden Vermerk zum Entwurf der überarbeiteten Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien ausführlicher dargelegt, zielen die vorgeschlagenen Änderungen darauf ab,
• den in der Vertikal-GVO vorgesehenen geschützten Bereich („Safe Harbour“) an den geänderten Anwendungsbereich der Verordnung anzupassen. Dies betrifft die vier Bereiche zweigleisiger Vertrieb, Paritätsverpflichtungen, Beschränkungen des aktiven Verkaufs und bestimmte indirekte Maßnahmen zur Beschränkung des Online-Verkaufs;
• Interessenträgern eine aktuelle Orientierungshilfe für ein durch die Zunahme des elektronischen Handels und der Online-Plattformen geprägtes neues Unternehmensumfeld bereitzustellen und eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften für vertikale Vereinbarungen in der gesamten EU zu gewährleisten. Insbesondere werden die Anwendung der Vertikal-GVO und der Vertikal-Leitlinien auf Beschränkungen des Online-Verkaufs und von Online-Werbung klarer formuliert und spezifische Regeln und Hinweise für die Plattformwirtschaft eingeführt;
• die Befolgungskosten für die Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu senken, indem Bestimmungen, die besonders komplex und schwer umzusetzen sind, vereinfacht und klarer gefasst werden.

Weitere Informationen der EU-Kommission finden Sie hier.

Über die weiteren Entwicklungen im Rahmen der Konsultation werden wir berichten. Den Entwurf der Vertikal-GVO und der Leitlinien hat die Kommission in  zahlreichen Sprachfassungen bereits als Download zur Verfügung gestellt:

Entwurf einer überarbeiteten Verordnung über die vertikale Gruppenfreistellung [alle Sprachfassungen]
Entwurf überarbeiteter vertikaler Richtlinien  [alle Sprachversionen]