Auch diese Urlaubssouvenirs gibt es immer wieder, die sicherlich zu den unbeliebtesten gehören. Die Rede ist von Strafzetteln im Ausland etwa wegen zu schnellen Fahrens oder Falschparkens. Wer sich im Ausland einen Strafzettel einhandelt, hat zwei Möglichkeiten – eine davon kann letztlich teure Konsequenzen nach sich ziehen.
Zu den unbeliebtesten Urlaubssouvenirs zählen sicherlich Strafzettel etwa wegen zu schnellen Fahrens oder Falschparkens im Ausland. Doch wie sieht es mit der Zahlungsmoral der Verkehrssünder aus? Einer aktuell veröffentlichten Umfrage von AutoScout24 zufolge, bezahlen 55 Prozent der Teilnehmer einen Strafzettel sofort. 45 Prozent dagegen versuchen, eine Zahlung zu vermeiden. Die Strategien dazu sind durchaus unterschiedlich. 22 Prozent der Verkehrssünder zahlen erst einmal gar nicht, legen Widerspruch ein und ziehen sogar rechtliche Schritte in Erwägung. 17 Prozent sind nur dann bereit das Bußgeld zu begleichen, wenn der Strafzettel in einem EU-Land ausgestellt worden ist. Vier Prozent überweisen nur, wenn sie in nächster Zeit vorhaben, in das betreffende Land zu reisen. Zwei Prozent zahlen die Strafzettel nicht, da sie davon ausgehen, dass die Kosten dafür nicht in Deutschland eingetrieben werden können.
Grundsätzlich ist bei der Eintreibung von Bußgeldern zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern zu unterschieden. Ein Strafzettel etwa aus der Schweiz wird zwar nicht in Deutschland vollstreckt, gerät der Verursacher aber bei einem späteren Besuch im Land in eine Kontrolle, drohen hohe Bußgelder. In der EU ist seit 2010 das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen in Kraft. Bußgelder über 70 Euro können auf dieser Grundlage in Deutschland eingetrieben werden. Wer sich in zum Beispiel in Österreich einen Strafzettel einhandelt, sollte damit rechnen, dass dieses schon ab einer Höhe von 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden wird.