Das Bundesministerium der Finanzen hat am 8. September 2022 den Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.
Das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz beinhaltet insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Die Aktualisierung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 durch den Ausgleich der Effekte der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Grundfreibetrags entsprechend den voraussichtlichen Ergebnissen des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts. Gleichermaßen wird der Unterhaltshöchstbetrag angehoben, der an die Höhe des Grundfreibetrags angelehnt ist.
- Die Anhebung des Kinderfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend dem voraussichtlichen Ergebnis des 14. Existenzminimumberichts, sowie die Anhebung des Kindergelds für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 € pro Monat zum 1.1.2023.
- Die nachträgliche Anhebung des Kinderfreibetrags und des Unterhaltshöchstbetrags für das Jahr 2022.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.