Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) warnt aktuell vor einer zunehmenden Zahl von Betrugsversuchen im Namen staatlicher Behörden und Institutionen. Die Betroffenen werden durch gefälschte Schreiben, E-Mails oder Zahlungsaufforderungen unter Druck gesetzt.
Derzeit kursiert unter anderem ein gefälschtes Schreiben mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“. In diesem werden Empfänger aufgefordert, 550 Euro zu zahlen, um eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufzuheben. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt.
Darüber hinaus werden immer wieder Schreiben versendet, in denen angeblich im Namen des Bundesfinanzministers Anlagemöglichkeiten beworben werden. Auch diese Schreiben sind nach Angaben des BMF grundsätzlich Fälschungen.
Ebenso wird vor gefälschten E-Mails gewarnt, in denen Bürger unter dem Vorwand nicht zustellbarer Rückerstattungen zur Kontaktaufnahme und anschließend zu Zahlungen aufgefordert werden. Das BMF empfiehlt dringend, auf solche Nachrichten nicht zu reagieren.
Neben den gefälschten Schreiben weist das BMF auch auf weitere Betrugsmaschen hin. So werden aktuell Bankverbindungen der Bundeskasse missbräuchlich verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit vermeintlichem Trading- oder Kryptowährungsangeboten. Bürger werden dabei aufgefordert, Zahlungen auf Konten der Bundeskasse vorzunehmen, obwohl keinerlei Zusammenhang mit staatlichen Stellen besteht.
Auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist betroffen. Im Namen des BZSt werden derzeit gefälschte Schreiben zu angeblichen Verspätungszuschlägen, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheiden versendet.
Besondere Vorsicht empfiehlt das BMF zudem beim Handel mit Kryptowährungen. In zahlreichen Fällen werden Anleger durch vermeintliche Kryptobörsen zunächst zu Investitionen bewegt. Für die spätere Auszahlung angeblicher Gewinne sollen anschließend zusätzliche Gebühren entrichtet werden. Nach Angaben des BMF beginnt der Betrug häufig bereits bei der vermeintlichen Handelsplattform selbst.
Das BMF weist darauf hin, dass staatliche Institutionen grundsätzlich keine Gebühren oder Steuern per E-Mail, SMS oder Messenger-Diensten wie WhatsApp anfordern. Steuerbescheide werden ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter und in der Regel auf dem Postweg versendet.
Weitere Informationen und aktuelle Warnhinweise finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen, der BaFin sowie des Bundeszentralamts für Steuern.
