Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie ist bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden.
Ziel ist es, die Gastronomie Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter anzuheizen. Die Regelung galt ursprünglich befristet nur bis zum 31. Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen. Der Umsatzsteuersatz für Getränke verbleibt weiterhin bei 19 Prozent.
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