Auf deutschen Straßen ist es dem Fahrer verboten, während der Fahrt eine Blitzer-App zu nutzen. Beifahrer dürfen das nunmehr auch nicht tun, um den Fahrer so vor Blitzern zu warnen. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2023 (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23).
Grund für das Urteil war der Fall eines Rasers, welcher Ende Januar 2022 in Heidelberg wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten wurde. Über eine Blitzer-App schaute der Beifahrer des Mannes nach aktuellen Blitzern in der Umgebung. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte in diesem Fall ein Bußgeld von 100 €.
Der Fahrer wies dies allerdings zurück und weigerte sich, die Geldbuße zu zahlen. Er sagte, er sei lediglich über den Beifahrer, der die Blitzer-App studierte, über mögliche Radarkontrollen informiert worden. Fälle wie diese waren bislang eine rechtliche Grauzone.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Nutzung einer Blitzer-App ebenso für Beifahrer verboten wird, wenn dies zum Vorteil des Fahrers geschieht. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Grundlage für das neue Urteil bildet der unten aufgeführte § 23,1c) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).