Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21. November 2023 eine Übersicht über die ab dem 1. Januar 2024 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.
Das Schreiben vom 21. November 2023 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :005 enthält eine Übersicht über die ab 1.1.2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland. Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in der Übersicht mit Fettdruck gekennzeichnet.
Das Schreiben ist schon in der Infothek Steuern auf der Webseite der CDH unter Spesensätze als Download unter diesem Link verfügbar.