Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) hat die Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) aktualisiert. Im Vergleich zur Vorauflage des Fragen und Antworten-Kataloges (FAQ) vom 24. Juli 2023 gibt es Änderungen in der Bezifferung sowie zahlreiche inhaltliche Anpassungen.
Die FAQs sollen betroffenen Unternehmen erste Anhaltspunkte über die Anwendungsvoraussetzungen und die Sorgfaltspflichten des LkSG bieten. Die Detailschärfe der FAQ ist verhältnismäßig hoch, der Katalog umfasst 18 Kategorien mit bis zu 15 Einzelfragen. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass die Äußerungen des BAFA den Inhalt des LkSG lediglich interpretieren. Die Äußerungen stellen insofern einen Beitrag zur Auslegung dar, der aus Sicht der Praxis allerdings von besonderer Bedeutung ist, weil das BAFA die Einhaltung des LkSG kontrolliert. Die Ausführungen zur Berichtspflicht nach dem LkSG sowie zur Berichtsprüfung ab dem 1. Januar 2025 stehen unter dem Vorbehalt einer etwaigen Anpassung der Gesetzeslage.
Die aktualisierte Version des FAQ finden Sie hier.