Die Bundesregierung hat am 6. November 2024 die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats kann die Verordnung zum 1.1.2025 in Kraft treten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € beziehungsweise 5.512,50 € im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 € im Jahr beziehungsweise 5.175 € im Monat.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 € beziehungsweise monatlich 6.150 € belaufen. 2024 waren es noch 69.300 € beziehungsweise 5.775 € im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll Anfang des Jahres deutlich steigen – erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 € im Monat. 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 € im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 €.

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2025 vorläufig 50.493 € im Jahr betragen. 2024 waren es 45.358 €.

 

Die Rechengrößen ab 1. Januar 2025 im Überblick

 

Rechengröße
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 8.050 € im Monat / 96.600 € im Jahr
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 9.900 € im Monat / 118.800 € im Jahr
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 73.800 € im Jahr / 6.150 € im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 66.150 € im Jahr / 5.512,50 € im Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025 in der Rentenversicherung 50.493 € im Jahr

Eine Zusammenfassung und weitere Details finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung.