Der Bundestag hat sich am 17. März 2022 in 1. Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher befasst. Mit dem Gesetz soll nach Willen der Fraktionen eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten erreicht werden.
Zu diesem Zweck soll die EEG-Umlage früher als zunächst geplant bereits zum 1.7.2022 auf null abgesenkt werden. Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds. Diese Erfolge in einem zweiten Schritt durch die bevorstehende EEG-Novelle im Rahmen des Sofortprogramms, zu der die Bundesregierung im Frühjahr 2022 einen Gesetzentwurf vorlegen wird.
Um sicherzustellen, dass die Entlastung unterjährig auch tatsächlich ab dem 1.7.2022 an die Verbraucher weitergegeben wird, sollen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden, die den verschiedenen Vertragsverhältnissen angemessen Rechnung tragen, heißt es in dem Entwurf.
Die Vorlage (BT-Drucks. 20/1025) wurde an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.