Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Lebensalter für den Anspruch auf eine Regelalters­rente erreicht haben, besteht Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen­versiche­rung. Der dennoch zu zahlende Arbeitgeberanteil wurde für die vergangenen fünf Jahre ausgesetzt. Zum 1. Januar 2022 wird dieser Arbeitgeberanteil allerdings wieder erhoben.

Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, renten­versicherungsfrei. Unabhängig von einem Rentenbezug besteht vom selben Zeitpunkt an Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen­versicherung. Aktuell beträgt die Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung 65 Jahre und zehn Monate für die Personen, die im Kalenderjahr 1956 geboren sind.

Trotzdem hat der Gesetzgeber eine Beitragspflicht für den Arbeitgeber der betreffenden Person in beiden Versicherungszweigen festgelegt. Die Beitragspflicht umfasst den normalerweise für Versicherungspflichtige zu entrichtenden Arbeitgeberanteil. Im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung war diese Verpflichtung seit dem 1. Januar 2017 ausgesetzt.

Diese Aussetzung wurde allerdings bis zum 31. Dezember 2021 befristet und entfällt damit zum Jahreswechsel. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ab 1. Januar 2022 für diese Personen wieder den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosen­versicherung zu entrichten hat. Dies gilt auch für laufende Beschäftigungen mit entsprechend betroffenen Personen.

Diese Änderung hat ebenfalls Auswirkungen auf den Beitragsgruppenschlüssel im Meldeverfahren. Ohne die Beitragspflicht war die 3. Stelle in dem Beitragsgruppenschlüssel mit einer 0 anzugeben. Die Ziffer für den Beitragsanteil des Arbeitsgebers ist die 2. Die betreffende Änderung im Beitragsgruppenschlüssel stellt einen meldepflichtigen Tatbestand dar. Ent­sprechend sind alle laufend beschäftigten Personen, die von dieser Änderung betroffen sind, zum 1. Januar 2022 mit einer Änderungsmeldung umzumelden. Durch die Änderungsabmeldung wird die eigentlich zum 31. Dezember 2021 zu übermittelnde Jahresmeldung hinfällig.