Wegen der Abgasmanipulationen an einem Porsche Cayenne, in dem ein 3,0-Liter Dieselmotor des Herstellers Audi verbaut war, muss Porsche als Fahrzeugherstellerin Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.1.2020 – I-13 U 81/19; Revision zugelassen).

Die Parteien streiten über Minderungsansprüche des Klägers aus einem Kaufvertrag über einen Porsche Cayenne, den der Kläger im Februar 2016 von einem KFZ-Händler zum Preis von rund 70.000 € erwarb. In dem PKW ist ein Dieselmotor des Herstellers Audi 3.0 l EU 6 verbaut.

Hierzu führen die Richter des OLG Düsseldorf aus:

  • Die Fa. Porsche ist Ende 2015 von der US-Umweltbehörde auf Abgasmanipulationen hingewiesen worden. Daher hat sie Anlass gehabt, aktiv zu prüfen, ob die von ihr verwendeten Fremdmotoren tatsächlich betroffen waren.
  • Stattdessen hat sie die Augen verschlossen, ihre Geschäfte ungerührt weiterbetrieben und sich nun darauf zurückgezogen, der Hersteller habe ihr weiterhin versichert, die Motoren entsprächen den gesetzlichen Vorgaben.
  • Hierdurch nahm sie es jedenfalls billigend in Kauf, dass ihre potentiellen Kunden über das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung getäuscht wurden.

Ferner hat das Gericht entschieden, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss. Er hatte es dem Kläger vor vier Jahren für 70.000 € verkauft und muss nun bei Rückgabe des Fahrzeugs 50.000 € zurückzahlen. Die Differenz ist die von dem Kläger zu leistende Nutzungsentschädigung.

Der Volltext des Urteils ist über die Homepage des OLG Düsseldorf abrufbar. Das OLG Düsseldorf hat die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.