Auch einem betrunkenen Mitfahrer auf einem E-Scooter kann vorläufig der Führer­schein entzogen werden, wenn sich dieser an der Lenkstange festgehalten hat. So hat das Landgericht Oldenburg kürzlich entschieden. Mehr

Mit der Ent­scheidung – Beschluss vom 7. November 2022 unter dem Akz. 4 Qs 368/22 – bestätigte das Landgericht Oldenburg ein entsprechendes Urteil des Amts­gerichts. Zur Begründung hieß es, dass der Sozius durch das Festhalten das Fahrzeug mitgeführt habe. Denn das Festhalten des Lenkers während der Fahrt stellt das Führen eines Fahrzeugs dar.

Im entschieden Sachverhalt hatte der Beschuldigte hinter dem Fahrer auf dem Elektro­roller gestanden. Bei einer Polizei­kontrolle ergab sich, dass der Beschuldigte 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Das Amtsgericht Oldenburg entzog ihm daraufhin wegen Trunkenheit im Verkehr vorläufig die Fahrerlaubnis.

Die Beschwerde des Beschuldigten wies das Landgericht zurück. Unabhängig von aktiven Lenk­bewegungen stelle allein das Festhalten des Lenkers während der Fahrt das Führen eines Fahrzeugs dar, so führten die Richter näher aus. Dabei sei es auch unerheblich, dass nur der vordere Fahrer Einfluss auf die Geschwindigkeit gehabt habe.