Der Bundesrat sieht umfangreichen Verbesserungsbedarf an den Regierungsplänen zur Förderung der Elektromobilität und weiteren Änderungen im Steuerrecht. In ihrer Stellungnahme v. 20.9.2019 zum sog. JStG 2019 formuliert die Länderkammer über 90 Änderungswünsche (BR-Drucks. 356/19 (Beschluss).
Viele Vorschläge aus den Ländern dienen der Verwaltungsvereinfachung bei der Anwendung steuerlicher Vorschriften. Sie sollen zu einer spürbaren Entbürokratisierung beitragen. Gleichzeitig möchte der Bundesrat mit seinen Anregungen das ehrenamtliche Engagement durch steuerliche Vergünstigungen stärker fördern. Weitere Änderungswünsche zur Erbschafts- und Schenkungssteuer sollen Ungleichbehandlungen korrigieren und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei der Steuergesetzgebung berücksichtigen.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die dazu in den nächsten Wochen ihre Gegenäußerung verfasst. Anschließend entscheidet der Bundestag, welche der zahlreichen Änderungsvorschläge der Länder er übernimmt. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet und dem Bundesrat noch einmal zur abschließenden Beratung zugeleitet hat, stimmt dieser über das Gesetz ab. Es bedarf seiner Zustimmung.
Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht.