Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz doch noch zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat bestätigt.

Am ursprünglichen Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetz wurden auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuvor allerdings zahlreiche Änderungen vorgenommen, und so die zuvor vorgesehen Entlastung der Wirtschaft mehr als halbiert und soll nunmehr 3,2 Milliarden betragen.

Zu den zahlreichen Änderungen gehören unter anderem:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Die zunächst geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes. Ebenfalls gestrichenen wurden u.a. die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen, die Anhebung der Verpflegungspauschalen, die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € und die Erweiterung des Verlustrücktrags für 3 Jahre.

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann das Wachstumschancengesetz nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Die vollständigen Text des Kompromissvorschlags des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat finden Sie hier.