Am 17. September 2020 hat der Bundestag die angekündigte Kfz-Steuerreform beschlossen. Ab 2021 steigt für neue Autos mit hohem Spritverbrauch die Kfz-Steuer. Das soll die Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen.
Grundsätzlich soll das Gesamtaufkommen der Kfz-Steuer von aktuell rund 9,5 Milliarden Euro erhalten bleiben. Wie bisher wird die Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer aus einer Hubraum- und einer CO2-Komponente errechnet. Das erste Element bleibt mit 2 Euro (9,50 Euro bei Diesel) pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum unverändert. Das zweite Element wird verschärft: Mit jedem Gramm CO2 pro Kilometer (g/kg) steigt die Steuer oberhalb einer Freimenge von 95 g/km in sechs Stufen von 2 Euro auf 4 Euro ab 195 g/km an.
Um auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, soll die Steuer von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Dies soll für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Kern des Gesetzentwurfs ist laut Bundestag eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.
Zum Download: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr und Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (29.09.2020)