Nach mehr als zwei Jahren dauernden Verhandlungen haben die EU-Arbeitsminister die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingung in der Plattformarbeit nun doch in der Fassung eines weiteren Kompromissvorschlages der belgischen Ratspräsidentschaft am 12. März 2024 endgültig verabschiedet.
Im EU-Ministerrat der Arbeitsministerinnen und -minister hat es nun doch noch förmlich in letzter Sekunde eine Einigung zum Inhalt einer Richtlinie zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitenden gegeben nachdem zuvor der im Trilog-Verfahren ausgehandelte Kompromissvorschlag bei der Abstimmung der ständigen Vertreter noch keine Mehrheit gefunden hatte. Hintergrund der nun doch gefundenen Einigung ist gewesen, dass es die bislang vorgesehenen EU-weit geltenden Kriterien für eine Vermutung von Scheinselbstständigkeit nicht geben wird. Der zuletzt von der belgischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Kompromiss überlässt es den Mitgliedstaaten, die Kriterien selbst zu bestimmen, auf der eine gesetzliche Vermutung für einen Arbeitnehmerstatus im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung beruhen sollen. Dies soll den Mitgliedstaaten die Flexibilität geben, ihre eigenen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Beweislast zur Darlegung das bei Vorliegen der Kriterien, doch kein Arbeitsverhältnis bei Plattformarbeitenden besteht, liegt in Zukunft bei den Plattformbetreibern.
Die CDH hatte von Beginn der Beratungsverfahren in Brüssel kritisiert, dass der im Richtlinienentwurf definierte Plattformbegriff viel zu weit gefasst sei und die enthaltene Vermutungsregelung mit vorgegebenen Kriterien als EU-rechtliche Vorgabe ungeeignet bzw. sogar schädlich ist. Insbesondere bestand aus Sicht der CDH die Gefahr, dass auch Handelsvertreter den Regelungen der Plattformarbeit unterfallen könnten, die über das CRM-System ihrer vertretenen Unternehmen in die Vertriebsorganisation eingebunden sind. In vielfältigster Weise hatte sich die CDH – auch gemeinsam mit anderen Verbänden – in die Beratungen in Brüssel und ebenfalls in Berlin bei der Bundesregierung eingebracht und immer wieder auf diese Gefahren hingewiesen. Wiederholt – auch zuletzt – wurde der CDH gegenüber versichert, dass Handelsvertreter nicht unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen sollen. Diese Aussage wird die CDH bei der künftigen Umsetzung in deutsches Recht zu gegebener Zeit vortragen.
Die letzten Schritte für das Inkrafttreten der Richtlinie ist nun noch die formale Annahme durch das Europäische Parlament, gefolgt von der Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren. Die EU-Kommission hat zudem bereits eine Evaluierung der Auswirkungen der Richtlinie nach fünf Jahren vorgesehen, die sicherstellen soll, dass die Richtlinie effektiv umgesetzt wird und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können.