Das BMWi hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zur sog. Neustarthilfe für Soloselbständige (Stand 16.2.2021) veröffentlicht. Entsprechende Anträge können von Soloselbständigen, die als natürliche Personen selbständig tätig sind, seit dem 16.2.2021 gestellt werden.

Die Neustarthilfe i.H. von max 7.500 € für den Förderzeitraum 1.1. bis 30.6.2021 ist ein eigenständiges Programm im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Daher können Soloselbständige entweder die Neustarthilfe in Anspruch nehmen oder die Erstattung von Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III.

In den FAQ geht das BMWi auf folgende Themen näher ein:

  1. Was ist die Neustarthilfe?
  2. Wer kann die Neustarthilfe beantragen?
  3. Wie viel Neustarthilfe wird gezahlt?
  4. Wie läuft die Antragstellung?
  5. Verhältnis zu anderen Leistungen
  6. Sonderfälle

Die FAQ finden Sie hier