Privathaushalte erhalten bereits seit längerem eine Förderung für den Einbau von Wärmepumpen. Nun gibt es auch eine Förderung für Unternehmen. Diese ist technologieoffen, was bedeutet, dass alle Heizungstechniken, die erneuerbare Energien nutzen, förderfähig sind.

Also können beispielsweise auch Pelletheizungen oder solarthermische Anlagen, auch in Kombination, förderfähig sein. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Nettogrundfläche von Nichtwohngebäuden können gefördert werden. Auf dieser Grundlage wird ermittelt, wie hoch die maximal förderfähigen Kosten sind. Je nach Maßnahme, können das bis zu 30 Prozent, bei einer besonders energieeffizienten Wärmepumpe sogar bis zu 35 Prozent der förderfähigen Investitionskosten sein. Die Betriebsgröße spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass die neue Heizungstechnik zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Wärmepumpen und Pelletheizungen erfüllen in der Regel dieses Kriterium.

Berechnet und bestätigt wird die Erfüllung dieser Förderbedingung vom einbauenden Fachbetrieb oder einem Energieeffizienzexperten. Letztere und zum Teil auch die einbauenden Fachbetriebe sind in einer Liste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) zu finden.

Notwendige Vertragsbedingungen beachten

Für den Förderantrag wird neben dieser Bestätigung auch ein entsprechender Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Heizungsbauer, der zusammen mit dem Antrag hochgeladen werden muss. Beim Vertragsabschluss muss unbedingt darauf geachtet werden, dass dieser entweder eine aufschiebende oder eine auflösende Bedingung enthält. Die aufschiebende Bedingung muss bewirken, dass der Vertrag erst gültig wird, wenn die KfW-Förderung bestätigt ist. Bei einer auflösenden Bedingung bleibt der Vertrag gültig, bis entschieden ist, dass keine Förderung erfolgt.

Förderungen kombinierbar

Die KfW empfiehlt, einen Energieeffizienzexperten zu beauftragen, der die Immobilie energetisch bewertet und feststellt, ob vor einem Heizungstausch weitere Maßnahmen, wie eine Dämmung oder ein Austausch der Fenster nötig sind und ob die in Auge gefasste Heizungstechnik zum energetischen Zustand des Gebäudes passt. Das ist vor allem deshalb interessant, weil das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) energetische Sanierungsmaßnahmen, wie Fassadendämmungen oder den Austausch von Fenstern ebenfalls mit Investitionszuschüssen fördert. Ähnlich wie bei der Förderung des Heizungsaustausches sind auch hier technische Mindestanforderungen zu erfüllen, die durch einen Energieeffizienzexperten bestätigt werden müssen. Diese Förderung kann mit der Förderung des Heizungstausches kombiniert werden.

Rückwirkende Förderung bis Ende November möglich

Wer zwischen dem 2. Januar und dem 31. August 2024 eine neue Heizung hat einbauen lassen, die die Förderbedingungen erfüllt, oder einen entsprechende Vertrag abgeschlossen hat, kann noch bis Ende November rückwirkend über das Zuschussportal auf einen Zuschussantrag stellen.

Für alle anderen stehen laut Aussage der KfW stehe aber genügend Fördermittel zur Verfügung, so dass sich kein Antragsteller Sorgen machen muss, keine Förderung zu erhalten, wenn er nicht sofort seinen Förderantrag stellt.