Am 14./15. November 2019 nahm die CDH an einem Workshop der EU-Kommission zur Vertikal-GVO in Brüssel teil. Hintergrund ist die Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO), die Ende Mai 2022 auslaufen wird. In den Leitlinien zu dieser Vertikal-GVO ist unter anderem das sog. Handelsvertreterprivileg verankert, welches typische Handelsvertreterverträge vom EU-weit geltenden Kartellverbot ausnimmt und für deren Erhalt sich die CDH einsetzt.

Stakeholder aus diversen Branchen, die sich an der Konsultation zur Vertikal-GVO beteiligt haben, wurden eingeladen, um der Kommission Ihre Meinung, Interessen und ggf. Änderungsvorschläge persönlich mitzuteilen. Ziel des Workshops war es, zusammen mit beteiligten Adressaten und Interessenvertretern, herauszuarbeiten, inwiefern die Verordnung angesichts der sich wandelnden Absatzwege, Änderungen und Anpassungen bedarf. So äußerten zahlreiche Stakeholder ihren Wunsch nach einer Anpassung der Vertikal-GVO und ihrer Leitlinien an den zunehmenden Online-Handel.

Die CDH nahm die Einladung zum Workshop dankend an und nutzte die Gelegenheit, um sich für eine handelsvertreterfreundliche Ausgestaltung des europäischen Kartellrechts einzusetzen. Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Beibehaltung der Ausnahme von Handelsvertreterverträgen vom Kartellverbot. Würden Handelsvertreterverträge nicht ausdrücklich vom Kartellverbot ausgenommen, könnte dies zu einer Verunsicherung gerade auf Seiten der vertretenen Unternehmen führen, mit der Folge, dass diese von diesem Vertriebskanal Abstand nehmen, weil etwa Gebiets-, Kunden- und Preisabsprachen – also eigentlich unzulässige Kernbeschränkungen -, die typisch für Handelsvertreterverhältnisse sind, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisse nicht mehr ausdrücklich erlaubt wären. Genau dies ist dank der Vertikal-GVO und ihrer Leitlinien derzeit der Fall.

Mit dabei war auch Christian Rebernig, Generalsekretär des internationalen Handelsvertreterverbandes IUCAB und Geschäftsführer des Bundesgremiums der Handelsagenten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Zusammen mit der IUCAB, bzw. der WKÖ hat sich die CDH bei der EU-Kommission für den Erhalt des sogenannten kartellrechtlichen Handelsvertreterprivilegs stark gemacht und die Bedeutung dieses Berufsstandes für den Binnenmarkt betont.

Die Kommission wird den gesamten Input bis März 2020 aufarbeiten und ein entsprechendes Arbeitsdokument zum Ende des zweiten Quartals 2020 erarbeiten. Im Jahr 2021 wird die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung veröffentlichen und Stakeholdern erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Die CDH wird sich selbstverständlich auch dann wieder im Interesse des Berufsstandes Handelsvertretung einbringen und berichten.