Ab Juli gilt die Warngeräusch-Pflicht für alle neu zugelassenen Autos mit Elektro- und Hybridantrieb, unabhängig von ihrer Typgenehmigung. Elektroautos sind leiser und werden von Fußgängern und Radlern leichter überhört. Abhilfe soll das Acoustic Vehicle Alerting System schaffen. Ab Juli 2021 muss es bei allen neu zugelassenen Stromern an Bord sein.

Um das Risiko, dass jemand einen Stromer überhört und ohne zu schauen auf die Straße läuft, zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber ab diesem Monat für Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge ein künstliches Geräusch vor: Das sogenannte Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) muss in der EU bis Tempo 20 sowie beim Rückwärtsfahren aktiv sein und darf sich nicht abschalten lassen. Pflicht ist das Warnsystem bereits seit Juli 2019, für alle neue Autotypen,  die typgeprüft werden, d.h. komplett neue Baureihen. Von Juli dieses Jahres an gilt das Gesetz auch für alle neu zugelassenen Autos mit Elektro- und Hybridantrieb. Eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge gibt es allerdings nicht.

Wie ein Elektroauto zu klingen hat, schreibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor. Das System soll dem Ton eines Verbrenners gleicher Bauart ähneln und auch Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit zulassen. Beim Beschleunigen muss sich der Sound somit verändern und auch lauter werden. Die Lautstärke soll zwischen 56 und 75 Dezibel liegen. Außerdem ist festgelegt, welche Frequenzen das Geräusch umfassen muss, damit auch ältere Fußgänger mit schlechtem Gehör den Ton wahrnehmen können.

Was „Verbrenner-ähnlich“ ist, legen die Autohersteller derzeit noch recht unterschiedlich aus. Einige der bereits vorhandenen Systeme geben einen eher futuristischen Elektro-Sound von sich. Dass der Fahrer zukünftig zwischen verschiedenen Klängen wählen kann, ist eher unwahrscheinlich. Es ist davon auszugehen, dass die Hersteller versuchen werden, ihren Stromern einen charakteristischen, zur Marke passenden Klang mit auf den Weg geben werden.

 

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