Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sollen in Zukunft spürbar transparenter und für die Allgemeinheit leichter nachvollziehbar werden. Das Bundeskabinett hat dazu am 6. März 2024 eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung beschlossen.

Hierzu führt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) u.a. weiter aus:

  • Mit der Änderung verpflichtet sich die Bundesregierung zu zwei wesentlichen Neuerungen: Zum einen wird der exekutive Fußabdruck eingeführt. Dadurch wird nachvollziehbar, wer wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung genommen hat.
  • Außerdem wird eine neue Synopsenpflicht geregelt. Damit wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Bundesrat, aber auch den beteiligten Ländern und Verbänden bei Änderungsgesetzen künftig eine Synopse als zusätzliches Hilfsmittel an die Hand gegeben. Diese zeigt, welche Änderungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eingeführt werden sollen.
  • Durch die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung werden zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die die Transparenz der Arbeit der Bundesregierung und der Gesetzgebung erhöhen. Beide Regelungen ergänzen die Erweiterung des Lobbyregistergesetzes, die zum 1.3.2024 in Kraft getreten ist.

Die neuen Regelungen sind von den Bundesministerien ab dem 1. Juni 2024 anzuwenden.

Den Entwurf der Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zur Umsetzung der Vorhaben „Exekutiver Fußabdruck“ und „Synopse“ können Sie auf der Homepage des BMI einsehen.