Das Bundeskabinett hat am 4.06.2025 den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet. Zugleich wurde der Gesetzentwurf von den Fraktionen von CDU, CSU und SPD in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene steuerliche Maßnahmen zur Standortstärkung, die im Sofortprogramm von CDU, CSU und SPD bereits verankert waren.
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, dass die künftige Steuerpolitik durch gezielte Investitionsanreize die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland erhöhen soll. Dieses soll durch kurzfristige und langfristige Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und zur Schaffung eines stabilen wirtschaftlichen Umfelds erfolgen. Im Mittelpunkt stehen dabei u.a. folgende Maßnahmen:
- Als „Investitions-Booster“ ist die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 30 Prozent, maximal das 3-fache der linearen AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, vorgesehen (§ 7 Abs. 2 EStG). Dadurch sollen Ausrüstungsinvestitionen steuerlich angeschoben werden, indem die Rentabilität und Liquidität der Unternehmen verbessert werden.
- Der Körperschaftsteuersatz wird anschließend an die temporär bis 2027 begrenzte Wiedereinführung der degressiven AfA ab 1. Januar 2028 von 15 Prozent in fünf Schritten um jeweils 1 Prozentpunkt bis 2032 auf 10 Prozent gesenkt. Dadurch soll die Liquidität von Kapitalgesellschaften gestärkt werden (§ 23 KStG) und langfristig Planungssicherheit geschaffen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Kapitalgesellschaften gestärkt werden.
- Der Thesaurierungsteuersatz wird zur Wahrung der Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften in drei Stufen korrespondierend abgesenkt (§ 34a EStG). Der Thesaurierungssteuersatz sinkt von 28,25 Prozent über 27 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2028 und 2029, auf 26 Prozent in den Veranlagungszeiträumen 2030 und 2031 auf 25 Prozent ab den Veranlagungszeiträumen 2032.
- Förderung von Elektromobilität: Zur Förderung der Elektromobilität ist die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge mit Abschreibungssätzen in Höhe von 75% im Jahr der Anschaffung, 10% im ersten darauf folgenden Jahr, jeweils 5% im zweiten und dritten folgenden Jahr, 3% im vierten und 2% im fünften folgenden Jahr für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge vorgesehen (§ 7 Abs. 2a EStG). Weiterhin ist die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von 70.000 Euro auf 100.000 Euro für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emission je gefahrenem Kilometer (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 3 EStG) vorgesehen.
- Die steuerliche Forschungsförderung soll gestärkt werden, indem der Bemessungsgrundlagen-Höchstbetrag schrittweise auf 12 Millionen Euro angehoben wird. Der Fördersatz soll durch den pauschalen Einbezug der Gemeinkosten in die förderfähigen Aufwendungen in Höhe von 20 Prozent der im Wirtschaftsjahr im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mittelbar angehoben wird (§ 3 FZulG).
Die im Sofortprogramm beschlossenen weiteren steuerlichen Maßnahmen – Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie, Erhöhung der Entfernungspauschale, Senkung der Stromsteuer und Wiedereinführung der vollständigen Agrardiesel-Rückvergütung – sind in diesem Gesetzentwurf noch nicht enthalten.
Das steuerliche Investitionssofortprogramm soll ein erster Schritt sein, dem umfassendere weitere Maßnahmen – wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart sind – folgen sollen. Der Gesetzentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag im Juli 2025 verabschiedet werden und wurde am 5.06.2025 bereits in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Am 23.06.2025 soll sich bereits der Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf befassen. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten. Den in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium finden Sie hier.