Die EU-Kommission hat am 17. April 2023 bekannt gegeben, dass sie die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um weitere fünf Jahre, d.h. bis zum 31. Mai 2028, verlängern wird.
Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) ist nach wie vor ein wirksames Instrument, um sicherzustellen, dass vertikale Vereinbarungen in der Automobilbranche mit den EU-Wettbewerbsvorschriften im Einklang stehen. Daher wird sie für weitere fünf Jahre in Kraft bleiben – so die EU-Kommission. Die zur Kfz-GVO bereits existierenden Leitlinien wurden allerdings überarbeitet, um zu erläutern, wie neu aufkommende Fragen hinsichtlich der Bereitstellung fahrzeuggenerierter Daten an unabhängige Marktteilnehmer im Rahmen der Wettbewerbsregeln zu bewerten sind. Dies teilte die EU-Kommission bei Annahme der Verordnung ergänzend mit.
Die Kfz-GVO galt bislang nur bis zum 31. Mai 2023. Mit der am 17. April 2023 angenommenen Verordnung wird diese nunmehr bis zum 31. Mai 2028 verlängert. Durch die zeitlich begrenzte Verlängerung könne die EU-Kommission rechtzeitig auf mögliche Marktveränderungen reagieren, die sich beispielsweise aufgrund der Digitalisierung von Fahrzeugen, der Elektrifizierung und neuer Mobilitätsmuster ergeben können. In den aktualisierten Leitlinien wird präzisiert, dass von Fahrzeugsensoren generierte Daten ein wesentlicher Input für die Erbringung von Reparatur- und Wartungsdiensten sein können. Daher sollten autorisierte und unabhängige Werkstätten mit Blick auf Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten haben. Die bestehenden Grundsätze für die Bereitstellung von technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen, die für Reparatur- und Wartungsdienste erforderlich sind, wurden ausdrücklich auf fahrzeuggenerierte Daten ausgeweitet.
Die EU-Kommission wies ergänzend darauf hin, dass Kraftfahrzeuganbieter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen müssen, wenn sie erwägen, Inputs wie fahrzeuggenerierte Daten aufgrund etwaiger Cybersicherheitsbedenken vorzuenthalten.
Den vollständigen Text der nunmehr verlängerten Kfz-GVO finden sieh hier.