Der Energieversorger Stromio beendete in den letzten Wochen und Monaten rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Aus Sicht der VZ Hessen war das rechtswidrig. Mit einer Musterfeststellungsklage will sie die Rechte der Betroffenen sichern.

Hierzu führt die VZ Hessen nachstehend kurzgefasst weiter aus:

  • Stromio begründete seine Entscheidung, Verbraucher nicht mehr mit Strom zu beliefern, mit den zuletzt erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt.
  • Aus Sicht der VZ Hessen ist dieses Verhalten ein klarer Vertragsbruch. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen.
  • Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die VZ Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem OLG soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat.
  • So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen.
  • „Wir erwarten hier je nach Laufzeit durchaus erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag und vermuten zahlreiche Betroffene. Deswegen ist uns die Klage ein wichtiges Anliegen. Unsere Anwälte bereiten die Klageschrift vor“, erklärt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.

Hinweis:

Wer betroffen ist, kann sich in das Klageregister eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist möglich, sobald das Bundesamt für Justiz das Register eröffnet hat. Erfahrungsgemäß wird das nach der in Kürze geplanten Klageerhebung noch einige Wochen dauern.

Die VZ Hessen informiert auf ihrer Homepage laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens.