Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.

Die seit dem 14.01.2021 geltende „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ (CoronaEinreiseV) sieht im Wesentlichen vor:

  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.
  • Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
  • Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.

Beachte: Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin!

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Informationen zu den ausgewiesenen Risikogebieten finden Sie: hier