Die EU-Kommission hat die neue überarbeitete Vertikal-GVO und die Vertikal-Leitlinien am 10.05.2022 angenommen und veröffentlicht. Hintergrund ist die Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO), die Ende Mai 2022 auslaufen wird.

Auf die Veröffentlichung der neuen Fassung hat die CDH mit großen Interesse gewartet, da auch der Handelsvertretervertrag in einem besonderen Abschnitt der Vertikal-Leitlinien behandelt wird. Die CDH hat sich an der Konsultation sowie an einem Workshop der Kommission beteiligt und die Beibehaltung der Ausnahme von Handelsvertreterverträgen vom Kartellverbot gefordert. Würden Handelsvertreterverträge nicht ausdrücklich vom Kartellverbot ausgenommen, könnte dies zu einer Verunsicherung gerade auf Seiten der vertretenen Unternehmen führen, mit der Folge, dass diese von diesem Vertriebskanal Abstand nehmen, weil etwa Gebiets-, Kunden- und Preisabsprachen – also eigentlich unzulässige Kernbeschränkungen -, die typisch für Handelsvertreterverhältnisse sind, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisse nicht mehr ausdrücklich erlaubt wären.

Dieser fast 4 Jahre andauernde Einsatz der CDH für den Berufsstand der Handelsvertreter hat sich schließlich ausgezahlt. Die neue Vertikal-GVO tritt am 01.06.2022 – mit einer Übergangsfrist von einem Jahr – in Kraft und gilt für die nächsten 10 Jahre.

Weitere Informationen samt neuer Vertikal-GVO und Leitlinien finden Sie hier auf der Seite der EU-Kommission

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