Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke stimmte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales dem Entwurf zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.

Der Gesetzentwurf sieht u.a. Folgendes vor:

  • Der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Mindestlohn soll zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 € erhöht werden.
  • Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 € monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.
  • Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.
  • Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hinter nachstehendem Link BT-Drucks. 20/1408.