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Aktuelles2022-01-24T10:56:33+01:00

News & Aktuelles

Mit den News der CDH rund um das Thema Vertrieb sind Sie immer gut informiert!

Klarstellung zu den Corona-Soforthilfen für Selbständige und Unternehmen

Seitdem wegen der Corona-Pandemie die Soforthilfen des Bundes und der Länder für Selbständige und Unternehmen gewährt werden, wurde uns immer wieder von CDH-Mitgliedern die falsche Ansicht vorgetragen, dass man wegen der Corona-Krise bereits einen Liquiditätsengpass haben müsse, bevor man berechtigt sei, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen. Das ist falsch! Die Soforthilfe ist eine Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage, in die der Antragsteller durch die Covid-19-Pandemie bzw. durch die Maßnahmen zu deren Eindämmung geraten ist. Diese Existenzgefährdung wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die geschäftlichen Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen (Liquiditätsengpass). Da die Frist zu Beantragung der Soforthilfe derzeit auf den 31. Mai 2020 begrenzt ist, ergibt sich daraus, dass CDH-Mitglieder im Mai noch einen Antrag auf Soforthilfe stellen können, wenn sie voraussichtlich aus den laufenden Einnahmen ihres Geschäftsbetriebes nicht alle geschäftlichen Verbindlichkeiten, die in den Monaten Juni, Juli und August 2020 fällig werden, bezahlen können. Die Summe der fälligen Verbindlichkeiten, die in den drei Monaten ab Antragstellung nicht aus den laufenden Einnahmen beglichen werden können, ist die Höhe der Soforthilfe die beantragt bzw. gewährt werden kann, bis zur jeweils festgelegten Höchstgrenze. Manche Länder gewähren aber auch Soforthilfen, die über die Höhe des Liquiditätsengpasses hinausgehen. Bitte klicken Sie auf "Weiterlesen", um den vollständigen Artikel zu lesen!

2020-04-29T11:51:07+02:0029.04.2020|

Neuer Bußgeldkatalog: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg

Verkehrssünder müssen sich auf teils deutlich steigende Bußgelder einstellen. Das Bundeskabinett nahm formell den Beschluss zur Kenntnis, den der Bundesrat im Februar gefasst hatte - damit ist der Weg für ein ganzes Bündel neuer Verkehrsregeln endgültig frei. Schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher kann es einen Monat Fahrverbot geben - innerorts bei 21 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt. Für das Parken auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen können je nach Schwere des Falls – statt bisher 25 Euro – bis zu 100 Euro fällig werden. Das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radler wird verboten. Es kann dann, ebenso wie Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen – neben bis zu 100 Euro Geldbuße – sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden, wenn andere behindert oder gefährdet werden oder man länger als eine Stunde parkt. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen, das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen kostet statt 15 dann 35 Euro. Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird in Zukunft statt mit bis zu 15 mit bis zu 25 Euro geahndet. Wer innerorts unnütz hin- und herfährt und dadurch andere belästigt, kann mit 100 Euro bestraft werden statt wie bisher mit 20 Euro. Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann in Zukunft genauso verfolgt und geahndet werden, wie wenn keine Rettungsgasse für Einsatzkräfte gebildet wird. Es drohen Bußgelder bis 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter – bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben.

2020-04-24T09:31:02+02:0024.04.2020|

Seriöse Infos, FAQ-Liste und Kredithilfen zum Coronavirus

Die Bundesregierung und verschiedene andere Institutionen halten für Unternehmen wichtige Informationen, inkl. einer ständig aktualisierten FAQ-Liste, bereit. Sie sollen Unternehmern dabei helfen, eine mögliche kritische Entwicklung besser zu überstehen. Selbstverständlich können die Informationen auch von Privatpersonen genutzt werden. Unternehmen, die vor allem aufgrund des Coronavirus Probleme bekommen, können oft kurzfristig Kredite über Landesbürgschaften und Bürgschaftsbanken der Bundesländer erhalten. Nähere Informationen vom Gesundheitsministerium erhalten Sie hier. Die aktualisierte FAQ-Liste ist hier zu finden. Welche Unterstützungsmaßnahmen es für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen und Soloselbständige gibt, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, erfahren Sie hier.

2020-04-14T12:25:20+02:0014.04.2020|

Coronavirus: Kostenfreie Angebote der Telekom

Unser Kooperationspartner Telekom bietet Unternehmen, Schulen und Privatpersonen kostenfreie Lösunge, um auf die veränderte Situation reagieren zu können. Für Unternehmen gibt es diese konkreten Angebote: Datenvolumen, Webconferencing, Online-Anwendungen und IT-Service, um das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Und für jeden Einzelnen: Datenvolumen für die Kommunikation und Disney+ für etwas Ablenkung in der ernsten Zeit. Mehr Infos unter Kommunikation. Um die Angebote zu sehen, loggen Sie sich bitte als Mitglied ein!

2020-04-01T16:01:29+02:0024.03.2020|

Coronavirus: Kostenfreie Angebote der Telekom

Unser Kooperationspartner Telekom bietet Unternehmen, Schulen und Privatpersonen kostenfreie Lösungen, um auf die veränderte Situation reagieren zu können. Für Unternehmen gibt es diese konkreten Angebote: Datenvolumen, Webconferencing, Office-Anwendungen und IT-Service, um das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Und für jeden Einzelnen: Datenvolumen für die Kommunikation und Disney+ für etwas Ablenkung in der ernsten Zeit. Mehr Infos unter Kommunikation. Um die Angebote einzusehen, loggen Sie sich bitte als Mitglied ein!

2020-03-24T12:29:24+01:0024.03.2020|

Coronavirus – Informationen für den Vertrieb und Hilfemaßnahmen

Das Thema weitere Verbreitung des Coronavirus wird uns sicher noch einige Wochen beschäftigen. Panik ist für Handelsvertreter und alle anderen Selbstständigen im Vertrieb sicher fehl am Platz. Schaden kann es aber gleichwohl nicht, mit kühlem Kopf und einer umsichtigen Planung eigenen möglicherweise entstehenden Herausforderungen durch den Coronavirus zu begegnen. Gefragt sind jetzt, wie eigentlich in „normalen Zeiten“ auch, strategische Flexibilität und Weitsicht als Vertriebsunternehmer. Zu hinterfragen ist, inwiefern die eigene Geschäftstätigkeit vom Coronavirus betroffen sein könnte. Wir haben hier einige Informationen zum Thema zusammengestellt. Die Bundesregierung hat allen von der Coronakrise gefährdeten Unternehmen Hilfen zum Überleben, jedoch nicht die Übernahme sämtlicher aus der Krise resultierender Verluste zugesagt. Das gilt selbstverständlich auch für Handelsvertreter, die wegen der Corona-Pandemie wirtschaftliche Probleme haben oder noch bekommen. Die Maßnahmen im Überblick finden Sie hier.

2020-04-07T10:22:30+02:0018.03.2020|
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