Seit dem 28. April 2020 gelten neue Verkehrsregeln – und härtere Strafen etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher kann es einen Monat Fahrverbot geben – innerorts bei 21 Kilometern/ außerorts bei 26 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt. Die CDH hat sich mit einem persönlichen Schreiben an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herrn Andreas Scheuer, MdB, gewandt und nachdrücklich darum gebeten, die jüngste Verschärfung der Möglichkeit Fahrverbote zu verhängen, wieder zurückzunehmen.
https://cdh.de/news-presse/meinung/