Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2021 eine Verordnung zu den Rechten von Geimpften und Genesenen beschlossen. Geplant sind unter anderem Lockerungen der bisherigen Vorgaben bei Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren.
Die Bundesregierung hat damit den Weg für rasche Lockerungen der Corona-Regeln für vollständig Geimpfte und Genesene frei gemacht und hat eine entsprechende Verordnung im sogenannten Umlaufverfahren beschlossen. Die Ministerien stimmen sich demzufolge schriftlich über den konkreten Inhalt der Verordnung ab.
Noch in dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat endgültig darüber entscheiden. Wenn alles beschlossen wird wie geplant, könnten die Lockerungen schon am Wochenende gelten.
Die Verordnung setzt für Geimpfte und Genesene bestimmte Vorkehrungen der „Bundesnotbremse“ außer Kraft. Für gegen das Coronavirus Geimpfte und von einer Erkrankung Genesene soll es keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr geben. Sie könnten sich dann etwa mit weiteren Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis nicht mitgezählt. Auch für einen Friseur- oder Zoobesuch wird kein tagesaktueller Test mehr verlangt. Die Quarantänevorschriften werden laut der Verordnung für Geimpfte und Genesene ebenfalls geändert. Nach der Rückkehr von einer Auslandsreise müssen sie demnach nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet kommen – derzeit beispielsweise aus Brasilien, Indien oder Südafrika.