Ab dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln. Auf diese Neuerung weist die Minijob-Zentrale hin.

Ab dem 1.1.2022 ist die Steuer-ID gewerblicher Minijobber über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt.

Zudem muss in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben werden.

Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.

Die Mitteilung der Minijob-Zentrale finden Sie hier