Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben v. 31.10.2013 zu den Entfernungspauschalen aktualisiert (BMF, Schreiben v. 18.11.2021 – IV C 5 – S 2351/20/10001 :002). Hintergrund ist, dass sich mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030 Änderungen bei den Entfernungspauschalen und bei der Pauschalbesteuerung ergeben haben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019 S. 2886) sowie dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019 S. 2451) haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen und zur Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 EStG ergeben. Diese Änderungen wurden vom BMF mit Schreiben v. 18.11.2021 (IV C 5 – S 2351/20/10001 :002) in dem bislang geltenden Schreiben zu den Entfernungspauschalen aktualisiert. Zudem wurde das 23-seitige Schreiben im Hinblick auf neuere BFH-Rechtsprechung angepasst. Die gegenüber dem Schreiben v 31.10.2013 (BStBl. I 2013 S. 1376) vorgenommenen Änderungen sind fett markiert.

Das Schreiben ist bereits in die Infothek Steuern auf den Internetseiten der CDH eingestellt worden. Das Schreiben finden Sie hier.