Änderungen und Erhöhung der Bußgelder für Autofahrer und -hersteller

Zu Beginn dieses Jahres sind für Autofahrer etliche Änderungen, darunter auch Erhöhungen der Bußgelder in Kraft getreten. Weitere Änderungen sind im Jahr 2020 geplant. Auch für die Autohersteller hat sich einiges geändert.

Erhöhung der Bußgelder

Der überarbeitete Bußgeldkatalog sieht eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung vor. Seit Jahresbeginn sind die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh-und Radwegen sowie für das Halten auf dem Schutzstreifen erhöht worden. Derartige Vergehen kosten statt 15 bis 30 Euro jetzt bis zu 100 Euro. In gravierenden Fällen können sogar Punkte in Flensburg vergeben werden. Für das Nichtbilden von Rettungsgassen werden Geldbußen in Höhe von bis zu 320 Euro sowie der Entzug des Führerscheins für einen Monat und zwei Punkte in Flensburg fällig. Zusätzlich ist das dreiminütige Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen verboten worden.

Mehr Schutz für Radfahrer

Im Jahr 2020 soll ein neues Verkehrsschild das Überholen von Radfahrern auf bestimmten Abschnitten verbieten. Ist das Überholen doch erlaubt, muss ein Abstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts gehalten werden. Des Weiteren soll der „grüne Pfeil“ zum Rechtsabbiegen nun auch für Radfahrer gelten. Eine weitere Neuerung besteht in der Einführung von Fahrradzonen, die dort entstehen sollen, wo das Fahrrad das vorherrschende Verkehrsmittel ist. Diese Zonen sollen sich an die Bedürfnisse der Radfahrer anpassen.

Erleichterung des Führerscheinerwerbs mit Automatik-Autos

Nach Bestehen der Führerscheinprüfung auf einem Automatik-Fahrzeug soll bald ein zusätzliches Fahrtraining mit einem manuell geschalteten Fahrzeug ausreichen, um Schaltwagen fahren zu dürfen. Für diese Regelung ist jedoch die Änderung einer EU-Richtlinie notwendig. Die Änderung kann nur dann eingeführt werden, wenn die EU die Ausnahme toleriert.

Verlängerung des Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität

Der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wurde bis 2025 verlängert und zusätzlich erhöht. Die Kosten werden, wie bisher, jeweils zur Hälfte von der Autoindustrie und dem Bund übernommen. Es sind 2,09 Milliarden Euro an Bundesmitteln eingeplant. Der Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro wurde von 4000 auf 6000 Euro erhöht und bei Fahrzeugen bis zu einer Grenze von 65.000 Euro auf 5000 Euro. Der Zuschuss bei Plug-in-Hybriden wurde bei einem Neupreis bis 40.000 Euro auf 4500 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen mit einem Neupreis über 40.000 bis 65.000 Euro beträgt der Zuschuss nun 3750 Euro.

Reduzierung des durchschnittlichen Flottengrenzwertes für CO2

Seit diesem Jahr (2020) darf der CO2-Grenzwert auf der Straße den Laborgrenzwert bei den Stickoxiden (NOx) nicht mehr überschreiten. Der Grenzwert von 95 g CO2/km wird als Durchschnittswert pro Hersteller berechnet. Demnach muss jeder Hersteller mit dem Durchschnitt seiner in Europa neu zugelassenen Pkw bei 95 g CO2/km oder darunter liegen.

Pflicht zur Verbrauchsmessung und -speicherung

Für die Typzulassung neuer Fahrzeuge gilt seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht zum Fuel Consumption Monitoring (FGCM). Bestimmte Verbrauchsdaten, wie beispielsweise der Durchschnittsverbrauch müssen gemessen werden. Bei Plug-in-Hybridautos muss die Häufigkeit der elektrisch gefahrenen Strecke gemessen werden. Zusätzlich müssen diese Daten lebenslang gespeichert werden. Ziel ist die bessere Kontrolle der Abweichung zwischen dem Typzulassungswert und dem realen Verbrauch.

Digitalradio DAB+

Das Digitalradio DAB+ (Digital Audio Broadcast) muss ab dem 21. Dezember 2020 in jedem Neuwagen in Deutschland zu empfangen sein. Das Programmangebot ist größer als bei UKW und der Klang deutlich besser. Über DAB+ können 260 lokale und überregionale Programme empfangen werden.

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