Nach der E-Rechnungs-Lese- (seit dem 01.01.2025) und der -Schreibpflicht (zum 01.01.2027 beziehungsweise 01.01.2028) ist ab 2030 eine verpflichtende Übermittlung von elektronischen Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen ab 250€ an die Finanzämter geplant.
Ähnliche, ebenfalls mit der europäischen Vat-in-the-digital-Age-Richtline (EU) 2025/516-518 in Verbindung zu bringende Pläne in Frankreich erfordern dafür verpflichtend Dienstleister, die sich kostenpflichtig gegenüber dem Staat und anderen Stellen zertifizieren, und die diese Kosten an die Kunden, d. h. die Rechnungssteller, weitergeben. Mit den dem Bundesrat vorzulegenden näheren Bestimmungen (vgl. Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt 108/2024 Art 23 S. 24) droht für deutsche Unternehmen grundlos eine ähnliche Verpflichtung wie in Frankreich, Dienstleister für die Übermittlung an das kommende USt-Meldesystem zu nutzen.
Das Bundefinanzministerium erklärte dazu auf Anfrage:
„Das BMF arbeitet gemeinsam mit den Ländern intensiv an der Konzeptionierung eines einheitlichen Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2B-Umsätze, das sich inhaltlich und zeitlich an den einschlägigen EU-Vorgaben orientiert. Ein Aspekt der Planungen ist dabei das Interesse von Unternehmen, Meldedaten an die Finanzverwaltung bürokratiearm und kostengünstig übermitteln zu können. Details können wir wegen der noch laufenden Abstimmungen noch nicht nennen.“
Das ist nicht zufriedenstellend. Eine Stellungnahme der acht Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft zum Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes, S.39, stellt fest, dass eine gesetzliche Dienstleisterpflicht grundlos große kommerzielle Anbieter begünstigt und zu einer Mehrbelastung der Wirtschaft führt, die durch die E-Rechnungspflicht sowohl explizit als auch implizit ohnehin gerade große organisatorische und finanzielle Aufwendungen in kürzester Zeit zu tragen hat. Sie führt zudem absehbar zu einem Rückbau gerade erst eingeführter Anforderungen, wie der Verpflichtung zum Empfang von elektronischen Rechnungen per E-Mail und unterdrückt Open-Source und offenen Standards durch eine zusätzliche, unnötige Vermittlerschicht.
Eine Petition fordert deshalb direkte Schnittstellen statt indirekter Dienstleister. Dienstleister sind weiter optional zu halten und Zertifikate auf ein absolutes, kostenloses Minimum zu begrenzen: Die Übermittlung soll durch offene und kostenlos zu nutzende Standards möglich sein, so dass Rechnungsversand auch digital weiter kostenlos, ohne Abos, monatliche oder Einzelkosten (in etwa vergleichbar mit einem e-Rechnungsporto) möglich ist. Alternativen ohne Zertifizierungszwang oder mit kostenlosen Zertifikaten sind zu erweitern oder zu entwickeln beziehungsweise aufzubauen.
Nachstehend geht’s zur Petition, die fordert, dass die Übermittlungspflicht in Deutschland, wenn schon nicht open-source und dezentral – dann bitteschön wenigstens kostenfrei bleiben bzw. werden soll, wenn Unternehmen schon zu GoBD, zur Validierung und Visualisierung gezwungen werden – und letztlich auch verhindern soll, dass der Gesetzgeber bei 1.2 Mrd. Rechnungen 14 Mrd. Euro pro Jahr Umsatzsteuermehreinnahmen erzielt.
Nehmen Sie bitte HIER an der Petition teil.
