Unter dem Motto „Unterstützung von Selbständigen vor und nach der Geburt“ nahm die CDH am „Hearing“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend teil und nutzte die Gelegenheit, um sich für eine Ausgestaltung eines Mutterschutzes auszusprechen, der für Selbständige weder finanzielle noch bürokratische Nachteile hat.
Während Arbeitnehmerinnen finanzielle Unterstützung in Form von Mutterschaftsgeld und Zuschüssen zur Lohnfortzahlung erhalten, müssen selbstständige Frauen für ihre finanzielle Sicherheit selbst sorgen. Deswegen wurde im Koalitionsvertrag 2025 die Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige analog zu den Mutterschutzfristen für abhängig Beschäftigte angekündigt.
Derzeit laufen Gespräche unterschiedlicher Ministerien, Parteien und Vereinigungen, insbesondere über die Finanzierbarkeit und Umsetzung eines entsprechenden Mutterschutzes für Selbständige. Diskutiert werden vor allem eine Steuerfinanzierung, ein Umlagesystem analog zur bestehenden U2-Umlage und Versicherungsmodelle, z.B. über die Betriebsausfallversicherung. Die CDH setzt sich dabei für eine bürokratische und finanziell tragbare Lösung ein und hat ihre Position beim „Hearing“ deutlich gemacht.
Die gemeinsame Stellungnahme der CDH mit dem Bundesverband Direktvertrieb (BDD), dem Verband der Gründer und Selbständigen (VGSD) und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) finden Sie HIER:
