Am 8. Dezember 2025 haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission in den sog. Trilog Verhandlungen politisch auf die zentralen Elemente des Omnibus-I-Pakets verständigt. Es wurde eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten erzielt, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Beim sogenannten Omnibus I. Paket geht es um die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Beide sollen vereinfacht werden, indem der Meldeaufwand verringert und die Übertragung von Verpflichtungen (Trickle-Down-Effekt) auf kleinere Unternehmen begrenzt wird.
Die Kernelemente der jetzt getroffenen politischen Einigung, die von der CDH nachdrücklich begrüßt werden, umfassen:
- Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Die Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden für zahlreiche Unternehmen reduziert. Der Anwendungsbereich wird voraussichtlich auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro begrenzt.
- Anpassung der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird ebenfalls angepasst, um den Anwendungsbereich einzuschränken und die Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette klarer zu definieren. Der Anwendungsbereich wurde in der vorläufigen Einigung auf große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und Nettoumsatzerlös von über 1,5 Mrd. € erhöht.
Die vorläufige Einigung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat bestätigt werden. Anschließend treten die Änderungen mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Die hierzu erfolgte Veröffentlichung des EU Rates finden Sie hier.
Die Veröffentlichung der EU-Kommission finden Sie hier.
