Die Bundesregierung hat beschlossen, Bürger sowie Unternehmen für die hohen Kraftstoffpreise deutlich und schnell zu entlasten. Zudem plant sie weitere steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen. Um die Belastung durch die hohen Kraftstoffpreise abzufedern, soll u.a. die Mineralölsteuer für zwei Monate gesenkt werden. Damit erfüllt die Bundesregierung wenigstens teilweise eine entsprechende Forderung, die von der CDH am 30. März an den Bundesfinanzminister und die Bundeswirtschaftsministerin gerichtet worden war, was Sie HIER nachlesen können. Zudem erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei eine Entlastungsprämie i. H. von 1.000 € zu zahlen.
Die Regierungskoalition hat sich auf die folgenden Entlastungsmaßnahmen für Bürger und Unternehmen geeinigt:
Energiesofortprogramm
- Das zentrale Element ist die Senkung der Energiesteuer (früher Mineralölsteuer). Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird für zwei Monate um 14 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit der Mehrwertsteuer, die auch auf die Energiesteuer erhoben wird, ergibt sich dadurch ein möglicher Preisrückgang an der Tankstelle von knapp 17 Cent pro Liter Benzin und Diesel. Diese Maßnahme entlastet die Bürger sowie die Unternehmen um rund 1,6 Mrd. €. Die Steuerausfälle sollen durch abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen gegenfinanziert werden.
- Als flankierende Maßnahme will die Regierungskoalition zudem das Kartellrecht weiter verschärfen.
Entlastung von Arbeitnehmern
- Arbeitgebern soll es ermöglicht werden, im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie i. H. von 1.000 € zu zahlen. Hier sollen die Steuerausfälle durch eine Erhöhung der Tabaksteuer schon im Jahr 2026 ausgeglichen werden.
- Zudem plant die Regierungskoalition zum 1.1.2027 eine Reform der Einkommensteuer, um kleinere und mittlere Einkommen dauerhaft zu entlasten.
Am 16.April 2026 hat im Bundestag die erste Lesung zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (BT-Drucks. 21/5321) stattgefunden. Den Gesetzentwurf finden Sie auf dieser Seite. Der Bundesrat soll bereits am 24. April in einer Sondersitzung abschließend über das Gesetz entscheiden und am 1. Mai soll es in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass die Steuersätze für Benzin und Diesel vom 1. Mai bis 30. Juni jeweils um rund 17 Cent brutto pro Liter sinken.
Das Bundesfinanzministerium hat bereits einen Fragen- und Antworten-Katalog zur befristeten Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr veröffentlicht. Diesen finden Sie hier .
