Finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise gezielt für Start-ups

Die Bundesregierung hat auf die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen mit diversen Maßnahmen, wie Soforthilfe-Programme, steuerliche Hilfsmaßnahmen oder Wirtschaftsstabilisierungsfonds reagiert. Doch eine gezielte Hilfestellung für Jungunternehmen, die coronabedingt in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, hat etwas auf sich warten lassen. Denn gerade auch Start-ups haben oftmals unter der Corona-Krise besonders zu leiden.

Nun haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen in den vergangenen Wochen gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der KfW Capital ein 2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket ausgearbeitet. Mit dem Maßnahmenpaket sollen gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell adressiert werden.

Die KfW wird Risikokapitalgebern anbieten, sich über ihre Beteiligungstochter bei künftigen Finanzierungsrunden für Start-ups zu beteiligen. Darüber kann der Staat bis zu 70 Prozent einer Finanzierungsrunde stemmen. Die Idee dahinter: Private Fondsgesellschaften entscheiden weiterhin, welche Investments lohnend sind, gehen also selbst ins Risiko. Die KfW stockt die Runden auf und hilft so, dass mehr Geld in Start-ups fließt. Das Maßnahmenpaket basiert auf 2 Säulen.

 

Säule 1: Die sog. Corona-Matching Fazilität

Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (z.B. KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können. Die einzelnen Fonds können die öffentlichen Mittel im Verhältnis von bis zu maximal 70 zu 30 (70 = öffentliche Mittel, 30 = private Mittel) „matchen“, die einzelnen Finanzierungsrunden können maximal bis zu 50% Mittel aus der 1. Säule erhalten.

 

Säule 2: Für Start-ups und kleine Mittelständler ohne Zugang zu Säule 1

Beratungen vor einer Gründung (z.B. zu Erfolgsaussichten der Geschäftsidee, Erstellung eines Businessplans) können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Bundesland. Nähere Informationen zur Beratungsförderung der Länder finden Sie hier.

Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die Corona Matching Fazilität haben, werden weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet. Ihnen soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden. Hierzu wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern geben, unter anderem über die Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften. Eine weitere Option ist, den Landesförderinstituten die Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, damit diese dann über ihr Netzwerk die Mittel an Start-ups und kleine Mittelständler weiterreichen. Die Landesförderinstitute verfügen über ein breites Netzwerk mit regionalen Beteiligungsgesellschaften und öffentlichen Fonds, Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, Family Offices und Business Angels. Das Risiko wird zwischen Bund und jeweils involvierter Landesgesellschaft sowie ggf. privaten Investoren geteilt.

Weitere Informationen zum Maßnahmepaket für Start-ups finden Sie hier.