Krankenversicherungsschutz für Gründer – die Qual der Wahl

Existenzgründer haben besonders in der Anfangsphase viel zu tun, um Ihre Geschäfte zum Laufen zu bringen. Da bleibt wenig Zeit, um sich über die soziale Absicherung Gedanken zu machen. Jedoch ist es unerlässlich, sich auch um den passenden Krankenversicherungsschutz zu kümmern.

Selbstständige haben bei ihrer Krankenversicherung die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Etwa die Hälfte aller Selbständigen in Deutschland bevorzugt die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Doch auch die private Krankenversicherung bietet sich als Alternative an. Ob die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung die bessere Wahl ist, hängt von den Ansprüchen und den Lebensumständen des Selbständigen ab.

Privat versichert

In der privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich die Beiträge nach dem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie den eigenen Tarifwünschen des Versicherten. Junge und gut verdienende Selbstständige zahlen oft niedrigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für angehende Existenzgründer hat die PKV den Vorteil, dass sie Selbständigen besondere Tarife anbietet, die sich am Bedarf dieser Berufsgruppe orientieren. Zudem wird der Versicherungsschutz an die Wünsche des Versicherten angepasst. So können auch besondere Leistungen (z.B. Brillen, Zahnersatz) mitversichert werden.

Selbständige, die Kinder oder den Ehepartner mitversichern möchten oder eine Familie gründen wollen, sollten vor dem Wechsel in die PKV Vor- und Nachteile abwägen. In der PKV muss nämlich für jedes Kind ein individueller Vertrag abgeschlossen und der entsprechende Beitrag gezahlt werden.

Beachtet werden muss unbedingt auch, dass die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist.

Gesetzlich versichert

Anders als die PKV stellt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Solidarsystem dar. Deswegen werden jedem Versicherten unabhängig von Alter und Einkommen Leistungen gleichermaßen gewährt. Die Beiträge werden prozentual von den Einnahmen des Versicherten berechnet. Dabei gilt für Selbstständige der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, da Selbstständige in der GKV kein Krankengeld erhalten, sondern dieses selbst versichern müssen.

Die GKV hat den großen Vorteil, dass Kinder und unter Umständen auch Ehepartner kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden können. Das ist besonders für Existenzgründer attraktiv, die eine Familie haben oder eine Familiengründung planen.

Mit steigendem Einkommen ist die PKV für Selbstständige dennoch oft attraktiver. Denn je höher das Einkommen, desto höher fallen auch die Beiträge in der GKV aus. Selbstständige müssen, anders als Arbeitnehmer, diese Beiträge vollständig selbst zahlen.

Am Ende heißt es, Lebenssituation und Bedürfnisse analysieren, Angebote der Kassen vergleichen und Kosten berechnen.