Am 12. März 2021 ist das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III angelaufen. Damit können die Bundesländer mit der Prüfung der Anträge beginnen. Hierauf machte uns das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufmerksam.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können mit der Überbrückungshilfe III für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro bzw. bis zu 3 Millionen Euro für verbundene Unternehmen erhalten. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Unternehmen können unmittelbar nach der Antragstellung eine vorläufige Teilzahlung aus der Bundeskasse (Abschlagszahlung) von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
  • Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Mit dem Start der regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III befinden sich nun alle Corona-Hilfen in der Zuständigkeit der Länder. Das reguläre Auszahlungsverfahren bei den Novemberhilfen liegt seit 12.1.2021 in der Zuständigkeit der Länder; bei den Dezemberhilfen ist das Verfahren seit 1.2.2021 bei den Ländern.