Mittelständische Unternehmen, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben und noch nehmen, müssen aufpassen, nicht unabsichtlich einen Subventionsbetrug zu begehen. Denn unbeabsichtigt kann es passieren, dass die Subventionssumme der Beihilfen, deren Höchstgrenze im Zeitraum von drei Steuerjahren von 200.000 auf 1. Mio. Euro erhöht wurde, unbeabsichtigt und ohne dass die Hausbank darauf hinweist, überschritten wird.
Der Fallstrick lauert hinter der Laufzeit von KfW-Unternehmerkrediten. Beträgt diese nicht mehr als sechs Jahre, gilt nur die Zinsersparnis als Subvention. Liegt deren Laufzeit aber über sechs Jahre, gilt die gesamte Darlehenssumme als Subvention, genau wie beim KfW-Schnellkredit der als Corona-Hilfsmaßnahme, mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung vom Staat, angeboten wird.
Zusammen mit Corona-Sofort-und Überbrückungshilfen dürfen nicht mehr als 1 Mio. € Beihilfen zusammenkommen. Und diese können unbeabsichtigt überschritten werden, wenn außer Corona-Hilfen, ein KfW-Unternehmerkredit von erheblichem Umfang mit einer Laufzeit von mehr als sechs Jahren beantragt und gewährt wurde. Deshalb besser genau hinsehen und im Zweifelsfalle bei der Hausbank oder Ihrem Steuerberater unter Hinweis auf den hier geschilderten Sachverhalt nachfragen.