Welche Umwege ein Gesetzesvorhaben nehmen kann, zeigt sich derzeit beim sog. Wachstumschancengesetz. Nachdem am 17. November 2023 der Bundestag den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses verabschiedet hatte, folgte der Bundesrat am 24. November 2023 der Empfehlung seines federführenden Finanzausschusses und verlangte die Einberufung des Vermittlungsausschusses, mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes.

Die Länder kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf.

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness will das Kabinett Anpassungen mit zahlreichen Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Insgesamt hat das Wachstumschancengesetz für die Wirtschaft ein jährliches Entlastungspotenzial von rund sieben Milliarden Euro bis 2028. Für den Vertrieb von Relevanz sind neben zahlreichen anderen Regelungen die nochmals geänderten Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung und der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Geschäftsreisen im Inland.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir weiter berichten.