Seit dem 27. Februar 2024 können Eigenheimbesitzer Anträge für den staatlich geförderten Heizungstausch stellen. Die Bundesregierung informiert aktuell über die genauen Details zu den Förderbedingungen.

 Um die Wärmewende voranzubringen, sollen spätestens Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige Heizungstausch wird staatlich gefördert. Die Bundesregierung informiert nun ausführlich über alle Details zu den Fördermöglichkeiten. Diese weiteren Informationen finden Sie hier.

Seit dem 27. Februar 2024 können Eigenheimbesitzer für den Erhalt einer Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entsprechende Förderanträge stellen. Die Schirmseite der KfW auf der alle in Frage kommenden Förderalternativen aufgezeigt werden finden Sie hier.